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Der Ustermer Wochenmarkt ist ein fester Bestandteil des städtischen Lebens in Uster und findet das ganze Jahr über jeden Freitagmorgen statt. Von 7.30 bis 11 Uhr verwandeln sich die Webernstrasse und die Gerichtsstrasse in ein lebendiges Zentrum, wo lokale Produzenten ihre frischen und regionalen Produkte anbieten. Besucherinnen und Besucher können eine Vielzahl von Lebensmitteln wie Gemüse, Obst, Käse, Brot, Teigwaren und sogar Blumen entdecken. Besonders beliebt sind auch hausgemachte Spezialitäten wie Pasta und frisch gebackenes Brot.
Der Markt bietet eine ideale Gelegenheit, qualitativ hochwertige und regionale Produkte direkt vom lokalen Anbieter zu erwerben Zudem fördert der Wochenmarkt die lokale Wirtschaft und unterstützt nachhaltige Landwirtschaft in der Region. Bis auf einer kurzen Pause während der Weihnachtsfeiertage ist der Markt das ganze Jahr über geöffnet.
Für alle weiteren Fragen und Informationen steht die Verwaltungspolizei der Stadt Uster zur Verfügung, die auch die Organisation und Durchführung des Marktes koordiniert.
Allgemeine Bestimmungen
Marktort:
8610 Uster, Post- und Gerichtsstrasse (ab dem 02.12.24 aufgrund einer Baustelle an der Webernstrasse und Gerichtstrasse)
Marktzeiten:
Der Wochenmarkt findet wöchentlich freitags statt.
Ausnahmen: Der Wochenmarkt vom Karfreitag wird auf den Gründonnerstag vorverschoben. Am Uster Märt Freitag sowie zwischen Weihnachten und Neujahr findet kein Wochenmarkt statt. Weitere Änderungen werden durch die Verwaltungspolizei der Stadt Uster nach Möglichkeit frühzeitig bekannt gegeben.
Die Verkaufszeiten des Wochenmarktes sind von 07:30 bis 11:00 Uhr.
Warenauffuhr und Warenabfuhr:
Folgende Warenauf- und -abfuhrzeiten sind einzuhalten.
Warenauffuhr:
Freitag:
von 06:00 Uhr bis 07:30 Uhr
Warenabffuhr:
Freitag:
von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.
Anmeldetermin:
Anmeldungen können ganzjährig bei der Stadtpolizei eingereicht werden.
Standplätze / Marktstände:
Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.
Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen o.ä. belegt werden.
An den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen dürfen keine Änderungen (z.B. Einschlagen von Nägeln) vorgenommen werden.
Verkaufssortiment:
Das Verkaufssortiment beschränkt sich auf Lebensmittel und Blumen. In Ausnahmefällen kann das Sortiment versuchsweise erweitert werden.
Die Stadtpolizei sorgt am Wochenmarkt für ein abwechslungsreiches Angebot und ein adäquates Verhältnis zwischen Waren- und Verpflegungsständen.
Parkierung:
Für die Parkierung auf gebührenpflichtigen Parkplätzen können Tages- oder Jahresparkkarten für 200.- Fr. bzw. 5.- Fr. erworben werden. Parkkarten sind Einzeln oder als Jahreskarte erhältlich.
Für das Parkieren ohne Parkkarte gelten die entsprechenden örtlichen Bestimmungen.
Die Güterumschlagszeit für das Aus- resp. Einladen vor/nach dem Wochenmarkt beträgt max. 15 Minuten. Beim Parkieren müssen die strassenverkehrsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
Verhinderung Marktteilnahme / Weitervergabe des Standplatzes:
Im Verhinderungsfall ist die Stadtpolizei Uster, Marktwesen, unverzüglich zu benachrichtigen.
Weniger als 24 Stunden vor dem Anlass: 079 922 87 43 / Länger als 24 Stunden vor dem Anlass: maerkte@uster.ch
Wird der Standplatz ohne vorherige Abmeldung wiederholt nicht belegt, erfolgt eine Abmahnung. Wirkt diese nicht, so kann der Ausschluss vom Markt erfolgen und der Standplatz weitervergeben werden.
Weiterführende Bestimmungen:
Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen. Messinstrumente (z.B. Waagen) müssen zudem die gesetzlichen Vorgaben einhalten (Eichung).
Vorschriften anderer Behörden (z. B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.
Anmeldung Wochenmarkt
Anrede
Geburtsdatum
Name
Vorname
Telefonnummer oder Mobilnummer
Standort
Anschrift
E-Mail-Adresse
Internet (Optional)
Verkaufs-Sortiment: (Bitte detaillierte Auflistung der einzelnen Verkaufs-Produkte. Keine Sammelbegriffe wie Neuheiten, Geschenksartikel und dergleichen)
Vorname des/der Angestellten
Nachname des/der Angestellten
Rufnummer des/der Angestellten
Mein Stand ist ein:
Stand-Länge (inkl. Deichsel) in Meter
Stand-Tiefe (bis Verkaufsfront)
Stand-Höhe (über alles)
Ich bestelle einen:
Strom-Anschluss:
Strom-Bezug in Watt (insgesamt):
Steckertyp:





Es werden folgende elektrische Geräte eingesetzt:
Das Einreichen dieses Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zusage für den Wochenmarkt. Neubewerbungen bitte mit Foto des angemeldeten Verkaufs-Standes und Sortimentes ergänzen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
a) Platzgebühr (01.04.-30.09.) pro m²
Fr. 0.70
b) Platzgebühr (01.10.-31.03.) pro m²
Fr. 0.40
c) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 6.00
d) Stadtstand Wochenmarkt
Fr. 25.00
Die Gebühren werden quartalsweise erhoben.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.


