Ustermer Weihnachtsmarkt

Jährlich findet an einem verlängerten Wochenende im Dezember während vier Tagen der Weihnachtsmarkt in Uster statt. Rund 50 Händler sorgen im Stadtpark mit hübsch geschmückten Ständen und einem vielfältigen Angebot für weihnachtliche Stimmung. Besucherinnen und Besucher können sich von Geschenkideen inspirieren lassen und sich kulinarisch verwöhnen – ob Punsch und Glühwein, Raclette und Fondue oder Herzhaftes oder Süsses: für jeden Gaumen ist etwas dabei. Dieser stimmungsvolle Markt ist ein Höhepunkt der Vorweihnachtszeit und lädt zum gemeinsamen Geniessen ein.

Ustermer Weihnachtsmarkt

Jährlich findet an einem verlängerten Wochenende im Dezember während vier Tagen der Weihnachtsmarkt in Uster statt. Rund 50 Händler sorgen im Stadtpark mit hübsch geschmückten Ständen und einem vielfältigen Angebot für weihnachtliche Stimmung. Besucherinnen und Besucher können sich von Geschenkideen inspirieren lassen und sich kulinarisch verwöhnen – ob Punsch und Glühwein, Raclette und Fondue oder Herzhaftes oder Süsses: für jeden Gaumen ist etwas dabei. Dieser stimmungsvolle Markt ist ein Höhepunkt der Vorweihnachtszeit und lädt zum gemeinsamen Geniessen ein.

Feiern Sie die festlichste Zeit des Jahres am Ustermer Weihnachtsmarkt, der vom 11. bis 14. Dezember 2025 im Stadtpark Uster stattfindet.

Rund 50 Stände bieten handgefertigte Geschenke, Weihnachtsdekorationen und kulinarische Leckerbissen, die auch das Herz erwärmt. Ein Höhepunkt für die Kleinsten ist das Karussell. 

Wir freuen uns darauf, Sie am Ustermer Weihnachtsmarkt 2025 begrüssen zu dürfen, um dort einen friedvollen Dezembernachmittag und -abend zu verbringen.

Allgemeine Bestimmungen

Marktort:

8610 Uster, Stadtpark

Marktzeiten:

Der Weihnachtsmarkt findet von Donnerstag, 12. Dezember bis Sonntag, 15. Dezember statt.

Der Anlass Weihnachtsmarkt findet in der Regel von Donnesratg 12. Dezember bis, Sonnatg 15. Dezember statt.

Die Verkaufszeiten sind folgende:

Markttage:

Donnerstag:

von 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Freitag:

von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Samstag:

von 11:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Sonntag:

von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Anmeldetermin:

  • Anmeldungsgesuche sind bis zum 30. September des Marktjahres der Stadtpolizei einzureichen.

  • Die Stadtpolizei führt eine Warteliste für die allfällige Besetzung frei gewordener Standplätze aufgrund von Absagen / Nichtbelegungen.

Warenauf- und -abfuhr:

Folgende Warenauffuhr- und Warenabfuhrzeiten sind einzuhalten:

Warenauffuhr:

Donnerstag:

von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Warenabfuhr:

Sonntag:

von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.

Die Verkaufswaren sind in der Nacht wegzuräumen. Die Stadt Uster schliesst jegliche Haftung aus.

Standplätze / Marktstände:

  • Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.

  • Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.

  • Es ist untersagt bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen / Markthäuschen Änderungen (wie z.B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.

Weitervergabe der Standplätze an Dritte:

  • Donnerstag ab 15:00 Uhr können nicht belegte Standplätze entschädigungslos durch die Stadtpolizei weitervergeben werden.

  • Bei Nichtbelegung des Standplatzes am Donnerstag verfällt auch der Anspruch auf die Standplatznutzung an den darauffolgenden Markttagen.

  • Freie Plätze werden ab 15:00 Uhr vergeben. Massgeblich ist die entsprechend den Gesuchseingängen chronologisch geführte Warteliste. Bei der Vergabe wird auf das Verkaufsangebot geachtet.

Dekoration /
Verkaufsstand:

  • Die Standaufbauten müssen weihnachtskonform gestaltet werden. Es ist zwingend, dass die Marktstände / Markthäuschen innen wie aussen vom Aussteller weihnachtlich dekoriert werden.

  • Güterumschlag ist nur während der nachstehenden Güterumschlagszeiten und mit einer speziellen Zufahrts- / Parkkarte möglich.

  • Standbetreiberinnen und Standbetreiber sind verpflichtet, während dem Marktbetrieb auf ein gepflegtes Aussehen und auf Ordnung in und vor allem um ihren Stand zu achten.

  • Die Montage und Demontage im Innern der Stände, Dekorationen und Aufbauten sind Sache der Aussteller. Diese haben sich unbedingt an die vorgeschriebenen Weisungen der Stadtpolizei zu halten.

Beschriftung / Werbung:

  • Alle Teilnehmenden müssen ihren Stand oder ihr Zelt an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse beschriften.

  • Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Uster für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

Verkaufssortiment:

Das detaillierte Verkaufssortiment ist mit der Stadtpolizei vorgängig abzusprechen und bewilligen zu lassen. Die Stadtpolizei sorgt am Weihnachtsmarkt für ein vielfältiges Angebot und ein adäquates Verhältnis zwischen Waren- und Verpflegungsständen.

Es dürfen keine Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Glasgebinden „über die Gasse“ abgegeben werden. Für den Ausschank von Getränken sind nach Möglichkeit keine Einwegbecher zu verwenden. Zur Abgabe von Getränken werden Mehrwegbecher mit Depot empfohlen. Alternativ können PET-Flaschen und Alu-Dosen ohne Depot verwendet werden.

Für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke bedarf es eines Alkoholpatents der Stadt Uster. Dieses wird durch die Stadtpolizei ausgestellt. Der Alkoholpatentinhaber gewährleistet die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel müssen mit gut sichtbaren Preisen (in CHF) versehen sein. Für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln sind die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften einzuhalten. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, dürfen nur mit geeichten Geräten gewogen werden. Eine entsprechende Waage ist für die Kundschaft gut sichtbar aufzustellen (gemäss Preisbekanntgabeverordnung; PBV).

Entsorgung von Abfall, Altöl, Verpackung:

Eine Verunreinigung des Bodens durch Frittieröl und/oder andere umweltbelastende Flüssigkeiten ist stets zu vermeiden. Vorsorglich muss die Fläche durch die Marktteilnehmenden in geeigneter Weise (z.B. durch Karton, Vlies, etc.) geschützt werden.

Es ist verboten, Ölabfälle in die Kanalisation zu führen oder in den Kehricht zu entsorgen. Für die fachgerechte Entsorgung von Frittierölen und dergleichen sind die Standbetreiberinnen und Standbetreiber selbst verantwortlich.

Ausschussware ist durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber zu entsorgen und gehört nicht in den Marktabfall.

Weiterführende Bestimmungen:

Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Vorschriften anderer Behörden (z.B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.

Anmeldung Weihnachtsmarkt

Anrede

Geburtsdatum

Firma

Name

Vorname

Telefonnummer oder Mobilnummer

Standort

Anschrift

E-Mail-Adresse

Internet (Optional)

Art des Standes

Verpflegungsstand

Stehtische dürfen nur einen Maximaldurchmesser von 80 cm aufweisen.

Verkaufshäuschen (Tiefe 2m, Vordach 70cm)

Frontbreite

Foto vom Stand

Strom-Anschluss:

Strom-Bezug in Watt (insgesamt):

Steckertyp:

Es werden folgende elektrische Geräte eingesetzt:

Anmeldeschluss: 30. September 2025

Das Einreichen dieses Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zusage.

Gebühren Weihnachtsdorf

Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich für die zwei Markttage wie folgt zusammen:

Kosten im Zusammenhang mit Warenstand

a) 2 m Häuschen

Fr. 330.00 (für vier Markttage)

b) 3 m Häuschen

Fr. 480.00 (für vier Markttage)

c) 4 m Häuschen

Fr. 600.00 (für vier Markttage)

Kosten im Zusammenhang mit Verpflegungsstand

a) Imbiss-Stand

Fr. 200.00 (für vier Markttage)

b) Alkohol Patent

Fr. 50.00 (Verkauf & Degustation)

Allgemeine Kosten

a) Allgemeine Gebühren inkl. Strom

Fr. 120.00 (für vier Markttage)

b) Eigener Marktstand, Verkaufswagen

Fr. 135.00 (pro Längenmeter für vier Markttage)

Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.

Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.

Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.

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Stadtpolizei Uster

Oberlandstrasse 82
8610 Uster

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