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Allgemeine Bestimmungen
Marktort:
8610 Uster, ganze Innenstadt von der Bankstrasse bis zur Zentralstrasse.
Marktzeiten:
Der Uster Märt findet jeweils am letzten Donnerstag im November und am anschliessenden Freitag statt.
Die Verkaufszeiten sind folgende:
Marktstände:
Donnerstag:
von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag:
von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Landmaschinenmarkt:
Donnerstag:
von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag:
von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Festwirtschaften:
Donnerstag:
ab 10:00 Uhr, Freinacht bewilligt
Freitag:
ab 10:00 Uhr, Freinacht bewilligt
Anmeldetermin / Bewilligung:
Anmeldungsgesuche sind bis zum 23. August des Marktjahres der Stadtpolizei einzureichen.
Die Stadtpolizei führt eine Warteliste für die allfällige Besetzung frei gewordener Standplätze aufgrund von Absagen / Nichtbelegungen. Die Warteliste liegt ab 6:00 Uhr beim Stadthauseingang vor und kann von den interessierten Personen selbständig ausgefüllt werden.
Warenauf- und -abfuhr:
Folgende Warenauf- und -abfuhrzeiten sind einzuhalten:
Warenauffuhr:
Donnerstag:
von 05:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Warenabfuhr:
Freitag:
ab 21:00 Uhr
Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.
Die Verkaufswaren sind in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wegzuräumen. Die Stadt Uster schliesst jegliche Haftung aus.
Standplätze / Marktstände:
Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.
Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.
Es ist untersagt bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen Änderungen (wie z.B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.
Es sind nur Fahrzeuge auf dem Marktgelände zur Parkierung zugelassen, welche den eigentlichen Stand bilden oder zur Kühlung oder Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln dienen. Das Gesuch für die Parkkarten kann bei der Stadtpolizei gestellt werden. Bezüglich der Parkierungsmöglichkeiten wird auf die Parkkarte, welche der Bewilligung beiliegt, verwiesen.
Weitervergabe der Standplätze an Dritte:
Donnerstags ab 09:00 Uhr können nicht belegte Standplätze entschädigungslos durch die Stadtpolizei weitervergeben werden.
Bei Nichtbelegung des Standplatzes am Donnerstag verfällt auch der Anspruch auf die Standplatznutzung am darauffolgenden Markttag.
Freie Plätze werden ab 09:00 Uhr vergeben. Bei der Vergabe wird auf das Verkaufsangebot geachtet.
Landmaschinenmarkt
An der Quellenstrasse – Landihallenweg bis Wilstrasse - herrscht absolutes Parkverbot.
Güterumschlag ist nur während der nachstehenden Güterumschlagszeiten und mit einer speziellen Zufahrts- / Parkkarte möglich.
Das Gesuch für die Karten kann bei der Stadtpolizei gestellt werden (max. 2 Karten pro Standplatz). Bezüglich der Parkierungsmöglichkeiten wird auf die Parkkarte, welche der Bewilligung beiliegt, verwiesen.
Aufbau Dienstag und Mittwoch
09:00 Uhr bis 11:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Beschriftung / Werbung:
Alle Teilnehmenden müssen ihren Stand oder ihr Zelt an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse beschriften.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Uster für Werbezwecke genutzt werden dürfen.
Verkaufssortiment:
Das detaillierte Verkaufssortiment ist mit der Stadtpolizei vorgängig abzusprechen und bewilligen zu lassen. Die Stadtpolizei sorgt am Uster Märt für ein ausgewogenes und vielfältiges Angebot.
Es dürfen keine Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Glasgebinden „über die Gasse“ abgegeben werden. Für den Ausschank von Getränken sind nach Möglichkeit keine Einwegbecher zu verwenden. Zur Abgabe von Getränken werden Mehrwegbecher mit Depot empfohlen. Alternativ können PET-Flaschen und Alu-Dosen ohne Depot verwendet werden.
Für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke bedarf es eines Alkoholpatents der Stadt Uster. Dieses wird durch die Stadtpolizei ausgestellt. Inhaberinnen und Inhaber eines Alkoholpatentes gewährleisten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel müssen mit gut sichtbaren Preisen (in CHF) versehen sein. Für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln sind die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften einzuhalten. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, dürfen nur mit geeichten Geräten gewogen werden. Eine entsprechende Waage ist für die Kundschaft gut sichtbar aufzustellen (gemäss Preisbekanntgabeverordnung; PBV).
Entsorgung von Abfall, Altöl, Verpackung:
Eine Verunreinigung des Bodens durch Frittieröl und/oder anderen umweltbelastenden Flüssigkeiten ist stets zu vermeiden. Vorsorglich muss die Fläche durch die Marktteilnehmenden in geeigneter Weise (z.B. durch Karton, Vlies, etc.) geschützt werden.
Es ist verboten, Ölabfälle in die Kanalisation zu führen oder in den Kehricht zu entsorgen. Für die fachgerechte Entsorgung von Frittierölen und dergleichen sind die Standbetreiber selbst verantwortlich.
Ausschussware ist durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber zu entsorgen und gehört nicht in den Marktabfall.
Weiterführende Bestimmungen:
Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Vorschriften anderer Behörden (z. B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich für die zwei Markttage wie folgt zusammen:
Gebühren Uster Märt
Kosten im Zusammenhang mit Warenstand
a) Platzgebühr Waren pro Längenmeter
Fr. 30.00
Fr. 70.00
Kosten im Zusammenhang mit Verpflegungsstand
a) Platzgebühr Verpflegung pro Längenmeter
Fr. 35.00
b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 105.00
Allgemeine Kosten
a) Miete Marktstand
Fr. 60.00 (2x Fr. 30.00)
b) Wasser-Anschluss
Fr. 50.00
c) Alkoholpatent
Fr. 50.00
d) Strombezug, pauschal
Fr. 20.00
Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.
Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für den Marktteilnehmer nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.
* Festwirtschaften bedeuten Alkoholabgaben mit Sitzgelegenheiten
Gebühren Landmaschinenmarkt
a) Stadthalle pro m²
Fr. 22.00
Fr. 20.00
c) Zelt Püntareal pro m²
Fr. 20.00
d) Aussenplätze/Quellenstrasse pro m²
Fr. 10.00
e) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 55.00
Allgemeine Kosten
b) Wasser-Anschluss
Fr. 50.00
c) Alkoholabgabe
Fr. 50.00
e) Strombezug, pauschal
Fr. 20.00
Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.
Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.





