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Der Samstagsmarkt ist eine besondere Attraktion, die an jedem ersten Samstag der Monate von April bis Oktober (ausser im August) stattfindet. Dieser Markt bietet eine bunte Mischung aus verschiedenen Ständen und zieht viele Besucherinnen und Besucher an, die das vielfältige Angebot geniessen möchten. Der Markt findet jeweils von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Webernstrasse statt.
Auf dem Samstagsmarkt können die Besucherinnen und Besucher eine breite Palette an Produkten finden, darunter frische Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, handgefertigte Geschenke, Gewürze und vieles mehr. Es ist eine gute Gelegenheit, lokale und handwerklich hergestellte Waren zu entdecken, die Atmosphäre mit Familie und Freunden zu genissen und neuen Bekanntschaften zu schliessen
Allgemeine Bestimmungen
Marktort:
8610 Uster, Poststrasse und Gerichtsstrasse
Marktzeiten:
Der Samstagsmarkt findet in der Regel am ersten Samstag im Monat während der Monate April bis Oktober statt (ausgenommen im August).
Der Markt dauert von 09:00 – 16:00 Uhr.
Warenauf- und -abfuhr:
Folgende Warenauf- und -abfuhrzeiten sind einzuhalten:
Aufbau:
von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr
Abbau:
ab 16:00 Uhr
Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.
Anmeldetermin / Bewilligung:
Anmeldungen können ganzjährig bei der Stadtpolizei eingereicht werden.
Die Bewilligung gilt grundsätzlich für eine Saison (April – Oktober) und für alle sechs Samstagsmärkte und muss jedes Jahr erneuert werden.
Für saisonale Produkte wie Spargeln, Erdbeeren, Aprikosen, usw. können Tagesbewilligungen ausgestellt werden.
Weitere Ausnahmen können nach Prüfung der Sachlage bewilligt werden.
Die Bewilligung gilt für die gesuchstellende Person und ist nicht übertragbar.
Die Bewilligung ist an jedem Markttag mitzuführen.
Die Bewilligung erhält ihre Gültigkeit nach Bezahlung der Gebühren.
Standplätze / Marktstände:
Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.
Alle Teilnehmenden müssen ihren Stand oder ihr Zelt an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse beschriften.
Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen o.ä. belegt werden.
Es ist untersagt, bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen, Änderungen (wie z. B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.
Ebenfalls ist die Untervermietung von Standplätzen oder Teilen davon untersagt.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Uster für Werbezwecke genutzt werden dürfen.
Während des Marktes ist der Standplatz sauber zu halten. Es ist auf ein ordentliches Erscheinungsbild zu achten.
Ein Stromanschluss kann zusammen mit dem Anmeldegesuch bestellt werden. Anschlusskabel (mind. 30 Meter) sowie Mehrfachsteckleisten werden nicht zur Verfügung gestellt und müssen durch die Teilnehmenden selber besorgt werden.
Verkaufssortiment:
Das detaillierte Verkaufssortiment ist mit der Stadtpolizei vorgängig abzusprechen und bewilligen zu lassen. Verkaufsstände mit Frischwaren und Lebensmitteln werden bevorzugt zugelassen. Die Stadtpolizei sorgt am Samstagsmarkt für ein ausgewogenes und vielfältiges Angebot.
Es dürfen keine Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Glasgebinden „über die Gasse“ abgegeben werden.
Für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke bedarf es eines Alkoholpatents der Stadt Uster. Dieses wird durch die Stadtpolizei ausgestellt. Die Inhaberinnen und Inhaber des Alkoholpatentes gewährleistet die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel müssen mit gut sichtbaren Preisen (in CHF) versehen sein. Für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln sind die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften einzuhalten. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, dürfen nur mit geeichten Geräten gewogen werden. Eine entsprechende Waage ist für die Kundschaft gut sichtbar aufzustellen (gemäss Preisbekanntgabeverordnung; PBV).
Entsorgung von Abfall, Altöl, Verpackung:
Eine Verunreinigung des Bodens durch Frittieröl und/oder andere umweltbelastende Flüssigkeiten ist stets zu vermeiden. Vorsorglich muss die Fläche durch die Marktteilnehmenden in geeigneter Weise (z.B. durch Karton, Vlies, etc.) geschützt werden.
Es ist verboten, Ölabfälle in die Kanalisation zu führen oder in den Kehricht zu entsorgen. Für die fachgerechte Entsorgung von Frittierölen und dergleichen sind die Standbetreiberinnen und -betreiber selbst verantwortlich.
Ausschussware ist durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber zu entsorgen und gehört nicht in den Marktabfall.
Die Standbetreiberinnen und Standbetreiber sind nach Marktschluss verpflichtet, ihre Waren und ihr Mobiliar unverzüglich abzuräumen und den Standplatz zu reinigen. Abfall darf nicht in den öffentlichen Papierkörben entsorgt werden.
Schäden und übermässige Verschmutzungen am Standplatz oder am öffentlichen Eigentum sind umgehend der Stadtpolizei zu melden.
Parkierung:
Es sind nur Fahrzeuge auf dem Marktgelände zur Parkierung zugelassen, welche den eigentlichen Stand bilden oder zur Kühlung oder Aufbewahrung von verderblichen Lebensmitteln dienen. Das Gesuch für die Parkkarten kann bei der Stadtpolizei gestellt werden.
Bezüglich der Parkierungsmöglichkeiten wird auf die Parkkarte, welche der Bewilligung beiliegt, verwiesen.
Abmeldung / Weitervergabe des Standplatzes an Dritte:
Ferienbedingte und vorhersehbare Abwesenheiten sind der Stadtpolizei frühzeitig bekannt zu geben. Bei kurzfristigen Abwesenheiten (Krankheit und Unfall) ist die Stadtpolizei so schnell wie möglich zu benachrichtigen.
Wird der Standplatz ohne vorherige Abmeldung wiederholt nicht belegt, erfolgt eine Abmahnung. Wirkt diese nicht, so kann der Ausschluss vom Markt erfolgen und der Standplatz weitervergeben werden.
Weiterführende Bestimmungen:
Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Es ist vor jedem Anlass nachzuweisen, dass der Betrieb der Flüssiggasanlagen sicher ist; die "Checkliste Gasanlagen" muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Diese Checkliste ist auf Verlangen dem zuständigen Kontrollorgan vorzuweisen.
Bei Koch- und Grillständen sind geeignete Löschgeräte (Handfeuerlöscher, Löschdecken) bereit zu stellen.
Elektroheizungen dürfen weder angeschlossen noch in Betrieb genommen werden. Vorschriften anderer Behörden (z.B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.
Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Anmeldung Samstagsmarkt
Anrede
Geburtsdatum
Name
Vorname
Telefonnummer oder Mobilnummer
Standort
Anschrift
E-Mail-Adresse
Internet (Optional)
Verkaufs-Sortiment: (Bitte detaillierte Auflistung der einzelnen Verkaufs-Produkte. Keine Sammelbegriffe wie Neuheiten, Geschenksartikel und dergleichen)
Vorname des/der Angestellten
Nachname des/der Angestellten
Rufnummer des/der Angestellten
Anmeldung für folgende Daten 2026:
Betriebszeiten: jeweils 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mein Stand ist ein:
Ich bestelle einen:
Stand-Länge (inkl. Deichsel) in Meter
Stand-Tiefe (bis Verkaufsfront)
Gesamt-Tiefe (mit Vordach):
Stand-Höhe (über alles)
Strom-Anschluss:
Strom-Bezug in Watt (insgesamt):
Steckertyp:





Es werden folgende elektrische Geräte eingesetzt:
Das Einreichen dieses Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zusage für den Samstagsmarkt. Neubewerbungen bitte mit Foto des angemeldeten Verkaufs-Standes und Sortimentes ergänzen.
Gebühren
Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:
Lebensmittel / Frischprodukte
a) Platzgebühr pro m²
Fr. 1.00
b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 10.00
Verpflegungsstand
a) Verpflegungsstand pro Längenmeter
Fr. 25.00
b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 30.00
c) Alkoholabgabe
Fr. 50.00
Nonfood
a) Platzgebühr Waren pro Längenmeter
Fr. 15.00
b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 20.00
c) Alkoholabgabe
Fr. 50.00
Allgemeine Kosten
a) Miete Marktstand
Fr. 30.00
b) Strombezug, pauschal
Fr. 20.00
Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.
Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.


