Frühlingsmarkt

Im Jahre 1997 wurde der Frühlingsmarkt in Uster das erste Mal durchgeführt. Seither findet der Markt im April statt. Jeweils 160 Markthändlerinnen und Markthändler bieten an der Zentralstrasse, Apothekerstrasse und am Schulweg ihre Waren feil. Auf dem Dorfschulhaus-Platz lädt zudem ein Chilbibetrieb zum Vergnügen ein.

Frühlingsmarkt

Im Jahre 1997 wurde der Frühlingsmarkt in Uster das erste Mal durchgeführt. Seither findet der Markt im April statt. Jeweils 160 Markthändlerinnen und Markthändler bieten an der Zentralstrasse, Apothekerstrasse und am Schulweg ihre Waren feil. Auf dem Dorfschulhaus-Platz lädt zudem ein Chilbibetrieb zum Vergnügen ein.

Am Wochenende des 18. und 19. April 2026 laden zahlreiche Stände und Attraktionen Besucherinnen und Besucher aus nah und fern ein, die ersten warmen Frühlingstage zu geniessen.

Seit seiner erstmaligen Durchführung im Jahr 1997 hat sich der Ustermer Frühlingsmarkt zu einem festen Bestandteil des städtischen Lebens entwickelt. Jedes Jahr präsentieren rund 160 Markthändlerinnen und -händler entlang der Zentralstrasse, der Apothekerstrasse und am Schulweg ihre vielfältigen Waren. Von frischen Lebensmitteln über handgefertigtes Kunsthandwerk bis hin zu kulinarischen Köstlichkeiten – das Angebot ist ebenso vielfältig wie bunt. Besonders beliebt ist auch der Chilbibetrieb auf dem Platz des Dorfschulhauses, der Spass und Unterhaltung für Gross und Klein bietet.

Der Markt schafft eine einladende Jahrmarktstimmung mit Essensständen, Musik und Spielmöglichkeiten. Er ist ein Ort des Zusammenkommens für Familien, Freunde und Nachbarn, die das bunte Treiben geniessen und lokale Produkte entdecken möchten. Die Veranstaltung findet am Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr und am Sonntag von 10 Uhr bis 18 Uhr statt.

Allgemeine Bestimmungen

Marktzeiten:

Der Frühlingsmarkt findet in der Regel am ersten oder zweiten Wochenende (Samstag und Sonntag) nach Ostern statt.

Verkaufszeiten:

Verkaufszeiten sind folgende:

Marktstände:

Samstag:

von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Sonntag:

von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Anmeldetermin:

Anmeldungsgesuche sind bis zum 31. Januar des Marktjahres der Stadtpolizei einzureichen.

Die Stadtpolizei führt eine Warteliste für die allfällige Besetzung frei gewordener Standplätze aufgrund von Absagen/Nichtbelegungen.

Warenauf- und -abfuhr:

Folgende Warenauf- und -abfuhrzeiten sind einzuhalten:

Warenauffuhr:

Samstag:

von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr

Sonntag:

von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr

Warenabfuhr:

Sonntag:

ab 18:00 Uhr

Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.

Die Verkaufswaren sind in der Nacht von Samstag auf Sonntag wegzuräumen. Die Stadt Uster schliesst jegliche Haftung aus.

Standplätze / Marktstände:

Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.

Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.

Es ist untersagt bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen Änderungen (wie z.B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.

Weitervergabe der Standplätze an Dritte:

Samstag ab 09:00 Uhr können nicht belegte Standplätze entschädigungslos durch die Stadtpolizei Uster weitervergeben werden.

Bei Nichtbelegung des Standplatzes am Samstag verfällt auch der Anspruch auf Standplatznutzung am darauffolgenden Markttag.

Parkierung / Fahrzeuge:

Für die beiden Markttage wird den Marktfahrenden eine Parkkarte betreffend einen Parkplatz auf dem Stadthausparkplatz und Dorfbadi-Parkplatz ausgestellt. Falls weitere Parkkarten benötigt werden, kann die Stadtpolizei - im Sinne einer Ausnahme - solche aushändigen.

Auf der Parkkarte ist der Parkierungsort (inkl. Wegbeschreibung) für die einzelnen Marktfahrenden vermerkt.

Für Fahrzeuge, welche zur Aufbewahrung von verderblicher Ware dienen und zwingend im Marktgelände verbleiben müssen, kann bei der Stadtpolizei das Gesuch für eine spezielle Zufahrts-/Parkkarte gestellt werden (max. 1 Karte).

Beschriftung / Werbung:

Alle Teilnehmenden müssen ihren Stand oder ihr Zelt an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse beschriften.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Uster für Werbezwecke genutzt werden dürfen.

Verkaufssortiment:

Das detaillierte Verkaufssortiment ist mit der Stadtpolizei vorgängig abzusprechen und bewilligen zu lassen. Die Stadtpolizei sorgt am Frühlingsmarkt für ein ausgewogenes und vielfältiges Angebot.

Es dürfen keine Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Glasgebinden „über die Gasse“ abgegeben werden. Für den Ausschank von Getränken sind nach Möglichkeit keine Einwegbecher zu verwenden. Zur Abgabe von Getränken werden Mehrwegbecher mit Depot empfohlen. Alternativ können PET-Flaschen und Alu-Dosen ohne Depot verwendet werden.

Für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke bedarf es eines Alkoholpatents der Stadt Uster. Dieses wird durch die Stadtpolizei ausgestellt. Die Inhaberinnen und Inhaber des Alkoholpatentes gewährleisten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel müssen mit gut sichtbaren Preisen (in CHF) versehen sein. Für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln sind die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften einzuhalten. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, dürfen nur mit geeichten Geräten gewogen werden. Eine entsprechende Waage ist für die Kundschaft gut sichtbar aufzustellen (gemäss Preisbekanntgabeverordnung; PBV).

Entsorgung von Abfall, Altöl, Verpackung:

Eine Verunreinigung des Bodens durch Frittieröl und/oder anderen umweltbelastenden Flüssigkeiten ist stets zu vermeiden. Vorsorglich muss die Fläche durch die Marktteilnehmenden in geeigneter Weise (z.B. durch Karton, Vlies, etc.) geschützt werden.

Es ist verboten, Ölabfälle in die Kanalisation zu führen oder in den Kehricht zu entsorgen. Für die fachgerechte Entsorgung von Frittierölen und dergleichen sind die Standbetreiberinnen und -betreiber selbst verantwortlich.

Ausschussware ist durch die Standbetreiber zu entsorgen und gehört nicht in den Marktabfall.

Weiterführende Bestimmungen:

Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen.

Vorschriften anderer Behörden (z.B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.

Anmeldung Frühlingsmarkt

Vom Samstag, 12. und Sonntag, 13. April 2025

Anrede

Geburtsdatum

Name

Vorname

Telefonnummer oder Mobilnummer

Standort

Anschrift

E-Mail-Adresse

Internet (Optional)

Verkaufs-Sortiment: (Bitte detaillierte Auflistung der einzelnen Verkaufs-Produkte. Keine Sammelbegriffe wie Neuheiten, Geschenksartikel und dergleichen)

Vorname des/der Angestellten

Nachname des/der Angestellten

Rufnummer des/der Angestellten

Mein Stand ist ein:

Stand-Länge (inkl. Deichsel) in Meter

Stand-Tiefe (bis Verkaufsfront)

Stand-Höhe (über alles)

Ich bestelle einen:

Strom-Anschluss:

Strom-Bezug in Watt (insgesamt):

Steckertyp:

Es werden folgende elektrische Geräte eingesetzt:

Anmeldeschluss: 31. Januar 2026

Das Einreichen dieses Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zusage für den Frühlingsmarkt. Neubewerbungen bitte mit Foto des angemeldeten Verkaufs-Standes und Sortimentes ergänzen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich für die zwei Markttage wie folgt zusammen:

Kosten im Zusammenhang mit Warenstand

a) Platzgebühr Waren pro Längenmeter

Fr. 30.00

b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme

Fr. 70.00

Kosten im Zusammenhang mit Verpflegungsstand

a) Platzgebühr Verpflegung pro Längenmeter

Fr. 35.00

b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme

Fr. 105.00

Allgemeine Kosten

a) Miete Marktstand

Fr. 60.00 (2x Fr. 30.00)

b) Wasser-Anschluss

Fr. 50.00

c) Alkoholabgabe

Fr. 50.00

d) Strombezug pauschal

Fr. 20.00

Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.

Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.

Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.

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8610 Uster

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