Flohmarkt

Der Flohmarkt verwandelt den Stadthausplatz von April bis Oktober jeweils am ersten Samstag des Monats in ein Paradies für Schatzsucher. Von 08:00 bis 16:00 Uhr laden 50 bis 80 Händlerinnen und Händler dazu ein, ihre einzigartigen Fundstücke zu entdecken. Tauchen Sie ein in die bunte Welt des «Märte» und «Schnöigge» – wer weiss, welches verborgene Juwel Sie erwartet!

Flohmarkt

Der Flohmarkt verwandelt den Stadthausplatz von April bis Oktober jeweils am ersten Samstag des Monats in ein Paradies für Schatzsucher. Von 08:00 bis 16:00 Uhr laden 50 bis 80 Händlerinnen und Händler dazu ein, ihre einzigartigen Fundstücke zu entdecken. Tauchen Sie ein in die bunte Welt des «Märte» und «Schnöigge» – wer weiss, welches verborgene Juwel Sie erwartet!

Zwischen April und Oktober haben Schnäppchenjäger, Sammler und Interessierte am ersten Samstag des Monats die Chance zu bummeln, stöbern und zu entdecken. Zwischen 8 und 16 Uhr ist der Flohmarkt auf dem Stadthausplatz ist für viele Ustermer Bevölkerung ein beliebter Treffpunkt. Kommen auch Sie vorbei und lassen Sie sich von den antiken Schätzen, der Vintage-Mode und den ausgefallenen Kuriositäten überraschen!

Allgemeine Bestimmungen

Marktort:

8610 Uster, Bahnhofstrasse 17, Stadthausplatz bzw. Stadthausparkplatz

Marktzeiten:

Der Flohmarkt findet in der Regel am ersten Samstag im Monat von April bis Oktober statt

Die Verkaufszeiten sind zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr.

Anmeldetermin / Bewilligung:

  • Anmeldungsgesuche sind schriftlich bis zum 31. Dezember des Vorjahres einzureichen. Diese werden in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet und berücksichtigt.

  • Für Anmeldungen nach diesem Termin führt die Stadtpolizei eine Warteliste für interessierte Teilnehmende, die bei allfälligen Absagen / Nichtbelegungen berücksichtigt werden.

Warenauf- und -abfuhr:

Der Warenaufbau erfolgt zwischen 06:30 Uhr und 08:00 Uhr, der Abbau zwischen 16:00 Uhr und 17:30 Uhr

Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.

Standplätze / Marktstände:

  • Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.

  • Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend freizuhalten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.

  • Es ist untersagt bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen Änderungen (wie z.B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.

Weitervergabe der Standplätze an Dritte:

  • Nicht belegte Standplätze können ab 08:00 Uhr von der Stadtpolizei entschädigungslos weitervergeben werden.

  • Freie Plätze werden ab 8 Uhr vergeben. Massgeblich ist die Warteliste gemäss Art. 3 Abs.  dieser Betriebsvorschrift.

Standplatz /
Entsorgung:

  • Die nutzbare Fläche bei den Marktständen in der Stadt beträgt normalerweise 3x3 Meter (Breite x Tiefe, inklusive Stand).

  • Unter den Arkaden dürfen links und rechts Waren ausgestellt werden. Es muss aber ein Durchgang von 2 Metern für die Besucher freigehalten werden.

  • Es ist verboten, Waren oder Abfall liegen zu lassen. Wer dies trotzdem tut, wird gebüsst (gemäss Polizeiverordnung der Stadt Uster und Verordnung über das Ordnungsbussenverfahren in der Stadt Uster).

Warenpräsentation:

  • Es steht die gemietete Marktstandfläche zur Verfügung. Diese umfasst den eigentlichen Marktstand mit 3x3 Meter (Breite x Tiefe, inklusive Stand).

  • Arkadenplätze verfügen über eine Länge von 2,5 m; ein Tisch ist selbst mitzubringen.

  • Pro Flohmarktstand ist maximal ein Kleiderständer erlaubt.

  • Der Kleiderständer darf vor oder neben dem Stand, sofern die Platzverhältnisse dies zulassen, aufgestellt werden und eine maximale Länge von 1,2 m nicht überschreiten

  • Die Waren sind innerhalb der zugewiesenen Standfläche ordentlich zu präsentieren.

Verkaufssortiment:

  • Zum Verkauf dürfen nur Gegenstände angeboten werden, die klar erkennbar gebraucht sind.

  • Der Verkauf von Waffen, pornographischen Artikeln, Medikamenten und Ähnlichem ist verboten. Der Verkauf von serienweise aufgekauften Massenwaren (sogenannte Liquidationsposten usw.) ist nicht erlaubt.

  • Die Stadtpolizei kann Essens- und Getränkestände zur Attraktivitätssteigerung genehmigen. Dafür braucht es eine spezielle Bewilligung durch die Stadtpolizei.

Parkierung:

  • Das Parkieren ist Sache der Teilnehmenden.

  • Für das Ein- und Ausladen vor und nach dem Flohmarkt gilt eine maximale Güterumschlagszeit von 15 Minuten. Beim Parkieren müssen die Vorschriften des Strassenverkehrs beachtet werden.

Verbot des Verkaufs und Angebots von Plagiaten:

  • Der Verkauf sowie das Anbieten von Plagiaten, Fälschungen oder sonstigen nachgeahmten Waren ist auf dem Markt untersagt.

  • Zulässig ist ausschliesslich des Vertriebes von Originalwaren oder rechtmässig hergestellten Produkten.

  • Verstösse gegen dieses Verbot können den sofortigen Ausschluss vom Markt, sowie die Einleitung strafrechtlicher Massnahmen nach sich ziehen.

8610 Uster, Bahnhofstrasse 17, Stadthausplatz bzw. Stadthausparkplatz

Anmeldung Flohmarkt

Erster Samstag des Monats von 8:00 bis 16:00 Uhr

Anrede

Geburtsdatum

Name

Vorname

Heimatort

Telefonnummer oder Mobilnummer

Standort

Anschrift

E-Mail-Adresse

IBAN-Nummer (z.B. CH93 0076 2011 6238 5295 7)

Gewünschte Teilnahme-Daten: (jeweils am ersten Samstag des Monats)

Vorname

Nachname

Rufnummer

Anmeldeschluss: 31. Januar 2025

Das Einreichen dieses Anmeldeformulars begründet keinen Anspruch auf eine Zusage für den Frühlingsmarkt. Neubewerbungen bitte mit Foto des angemeldeten Verkaufs-Standes und Sortimentes ergänzen.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich für den Markttag wie folgt zusammen:

Gebühren für Verkaufsplatz

a) Verkaufsplatz mit Stadtstand

Fr. 78.45/Teilnahme (inkl. MwSt.)

b) Verkaufsplatz Arkaden

Fr. 46.00/Teilnahme (ohne MwSt.)

Kosten im Zusammenhang mit Warenstand

a) Standplatz, kleiner Flohmarkt

Fr. 36.00 (3 Längenmeter)

b) Standplatz, grosser Flohmarkt

Fr. 46.00 (3 Längenmeter)

Kosten im Zusammenhang mit Verpflegungsstand

Verpflegungsstand

Fr. 15.00 (1 Längenmeter)

Allgemeine Kosten

a) Miete Marktstand

Fr. 30.00

b) Strombezug pauschal pro Teilnahme

Fr. 20.00

Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.

Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.

Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.

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Stadtpolizei Uster

Oberlandstrasse 82
8610 Uster

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Öffnungszeiten

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08:00–11:30 Uhr / 13:30–16:30 Uhr

Mittwoch
08:00–11:30 Uhr / 13:30–18:30 Uhr

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08:00–14:00 Uhr durchgehend

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