Alle Themen im Überblick:
Allgemeine Bestimmungen
Marktort:
Marktzeiten:
Der Mai Märt / Näniker Chilbi findet jeweils am Wochenende vor Auffahrt statt (Samstag und Sonntag).
Die Verkaufszeiten sind folgende:
Marktstände:
Samstag:
von 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Sonntag:
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Festwirtschaften:
Samstag:
ab 12:00 Uhr, Freinacht bewilligt
Sonntag:
von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Anmeldetermin / Bewilligung:
Anmeldungsgesuche sind bis zum letzten Tag im Februar des Marktjahres einzureichen.
Die Stadtpolizei führt eine Warteliste für die allfällige Besetzung frei gewordener Standplätze aufgrund von Absagen/Nichtbelegungen.
Warenauf- und -abfuhr:
Folgende Warenauf- und -abfuhrzeiten sind einzuhalten:
Warenauffuhr:
Samstag:
von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Sonntag:
von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
Warenabfuhr:
Sonntag:
ab 20:00 Uhr
Das vorzeitige Aufstellen und Einrichten von Ständen oder Verkaufswagen bedarf einer Ausnahmebewilligung durch die Stadtpolizei.
Die Verkaufswaren sind in der Nacht von Samstag auf Sonntag wegzuräumen. Die Stadt Uster schliesst jegliche Haftung aus.
Standplätze / Marktstände:
Den Marktteilnehmenden steht nur der von der Stadtpolizei zugewiesene Platz zur Verfügung.
Die gekennzeichneten Durchgänge zu Geschäften und Hauseingängen sind zwingend frei zu halten und dürfen nicht mit Auslagen belegt werden.
Es ist untersagt bei den von der Stadt Uster gemieteten Marktständen Änderungen (wie z.B. das Einschlagen von Nägeln) vorzunehmen.
Weitervergabe der Standplätze an Dritte:
Samstags ab 11:00 Uhr können nicht belegte Standplätze entschädigungslos durch die Stadtpolizei weitervergeben werden.
Bei Nichtbelegung des Standplatzes am Samstag verfällt auch der Anspruch auf Standplatznutzung am darauffolgenden Markttag.
Verkaufssortiment:
Das detaillierte Verkaufssortiment ist mit der Stadtpolizei vorgängig abzusprechen und bewilligen zu lassen. Die Stadtpolizei sorgt am Mai Märt / Näniker Chilbi für ein ausgewogenes und vielfältiges Angebot.
Es dürfen keine Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Glasgebinden „über die Gasse“ abgegeben werden. Für den Ausschank von Getränken sind nach Möglichkeit keine Einwegbecher zu verwenden. Zur Abgabe von Getränken werden Mehrwegbecher mit Depot empfohlen. Alternativ können PET-Flaschen und Alu-Dosen ohne Depot verwendet werden.
Für den Verkauf alkoholhaltiger Getränke bedarf es eines Alkoholpatents der Stadt Uster. Dieses wird durch die Stadtpolizei ausgestellt. Die Inhaberinnen und Inhaber von Alkoholpatenten gewährleisten die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Alle ausgestellten und zum Verkauf angebotenen Artikel müssen mit gut sichtbaren Preisen (in CHF) versehen sein. Für den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln sind die eidgenössischen und kantonalen Vorschriften einzuhalten. Waren, die nach Gewicht verkauft werden, dürfen nur mit geeichten Geräten gewogen werden. Eine entsprechende Waage ist für die Kundschaft gut sichtbar aufzustellen (gemäss Preisbekanntgabeverordnung; PBV).
Parkierung:
Für die beiden Markttage wird den Marktfahrenden eine Parkkarte für einen Parkplatz auf der Gutenswilerstrasse ausgestellt. In begründeten Ausnahmefällen können weitere Parkkarten bezogen werden.
Auf der Parkkarte ist der Parkierungsort (inkl. Wegbeschreibung) für die einzelnen Marktfahrenden vermerkt.
Für Fahrzeuge, welche zur Aufbewahrung von verderblicher Ware dienen und zwingend im Marktgelände verbleiben müssen, kann bei der Stadtpolizei ein Gesuch für eine spezielle Zufahrts-/Parkkarte gestellt werden (max. 1 Karte).
Beschriftung / Werbung:
Marktteilnehmende haben ihren Stand oder ihr Zelt an gut sichtbarer Stelle mit Namen und Adresse zu beschriften.
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Uster für Werbezwecke genutzt werden dürfen.
Entsorgung von Abfall, Altöl, Verpackung:
Eine Verunreinigung des Bodens durch Frittieröl und/oder anderen umweltbelastenden Flüssigkeiten ist stets zu vermeiden. Vorsorglich muss die Fläche durch die Marktteilnehmenden in geeigneter Weise (z.B. durch Karton, Vlies, etc.) geschützt werden.
Es ist verboten, Ölabfälle in die Kanalisation zu führen oder in den Kehricht zu entsorgen. Für die fachgerechte Entsorgung von Frittierölen und dergleichen sind die Standbetreiberinnen und Standbetreiber selbst verantwortlich.
Ausschussware ist durch die Standbetreiberinnen und Standbetreiber zu entsorgen und gehört nicht in den Marktabfall.
Weiterführende Bestimmungen:
Sämtliche durch die Marktteilnehmenden eingesetzten Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Vorschriften anderer Behörden (z. B. Feuerpolizei-, Lebensmittel- und Zollbereich) sind zwingend einzuhalten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Stadt Uster. Diese setzen sich für die zwei Markttage wie folgt zusammen:
Kosten im Zusammenhang mit Warenstand
a) Platzgebühr Waren pro Längenmeter
Fr. 25.00
Fr. 60.00
Kosten im Zusammenhang mit Verpflegungsstand
a) Platzgebühr Verpflegung pro Längenmeter
Fr. 30.00
b) Allgemeine Kosten pro Teilnahme
Fr. 100.00
Allgemeine Kosten
a) Miete Marktstand
Fr. 60.00
b) Wasser-Anschluss
Fr. 50.00
c) Alkoholpatent
Fr. 50.00
d) Strombezug, pauschal
Fr. 20.00
Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
Mehrwertsteuer: Alle Gebühren verstehen sich exklusiv 8.1 % Mehrwertsteuer.
Ein Anspruch auf Rückerstattung, zurückzuführen auf persönliche Gründe (z.B. Unfall) besteht für die Marktteilnehmenden nur bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn.





